Aufenthalts- u. Arbeitsrecht für Pflegekräfte aus Nicht-EU Ländern
Der Landesparteitag möge beschließen:
Pflegekräfte aus Nicht-EU Ländern erhalten in Deutschland ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht, ohne Anwendung der bestehenden Einkommensgrenzen.
Begründung:
Der akute Pflegenotstand und der zunehmende Mangel an Pflegekräften sind ohne Pflegekräfte aus dem Ausland nicht zu bewältigen. Auch in den meisten EU-Ländern können wir eine starke Überalterung der Bevölkerung und einen zunehmenden Mangel an Pflegekräften beobachten, daher muss der deutsche Pflegemarkt für den Zuzug von Pflegekräften vollständig geöffnet werden.
Wir stehen hier in Konkurrenz zu anderen Ländern, die zum Teil deutlich bessere Konditionen für Pflegekräfte bilden, daher ist es erforderlich, neue Wege zu gehen.