Aufhebung derAltersbegrenzung für die Kandidatur zum Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters

Der Landesparteitag möge beschließen;

Die Landtagsfraktion der Bayerischen FDP wird gebeten, folgenden Antrag in die Beratungen im Bayerischen Landtag einzubringen:
Die Liberalen Senioren fordern, die ersatzlos zu streichen.

Für die Ausübung des Amtes wird kein Höchstalter festgelegt.

Die Regelung tritt zum 1. 1. 2015 in Kraft.

Begründung: 

In der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ist ein Bürgermeister der politische Repräsentant der Stadt bzw. der Gemeinde und nicht in erster Linie Behördenleiter, dies gilt es bei der Ausgestaltung des Amtes zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Bürgermeister ehrenamtlich tätig, für sie gelten ohnehin keine beamtenrechtlichen Vorschriften. Deshalb gebietet es der Grundsatz der Gleichbehandlung, die Altersgrenze für Bürgermeister aufzuheben.

Weitere Begründung mündlich.