Einführung der Doppik in Bayern
Der Landesparteitag möge beschließen:
Doppik für Bayern
Die Landtagsfraktion der FDP wird aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode den Koalitionspartner CSU zu überzeugen, dass das doppische Rechnungswesen mit Vermögensbilanz baldmöglichst per Gesetz für den Freistaat Bayern eingeführt wird.
Begründung:
Ein genereller Nachteil der Kameralistik ist, dass nur die für eine Haushaltsperiode aufgewandten Mittel den in dieser Periode verzeichneten einnahmen gegenübergestellt werden. Verpflichtungen mit weitreichenden Auswirkungen über Haushaltsperioden hinweg (z. B. Investitionen oder Pensionsverpflichtungen) werden in ihrer Gesamtkonsequenz überhaupt nicht aufgezeigt. Die Doppik mit einer durchgängigen Kosten/Leistungsrechnung, verbunden mit einem kaufmännischen Controlling beseitigt diese Mängel und schafft die notwendige Übersicht, um systematische wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.
Das Land Hessen hat für das Jahr 2009 die erste Eröffnungsbilanz vorgelegt und im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerung (NVS) für das Jahr 2009 einen Gesamtabschluss vorgelegt. So konnte mit Hilfe der doppelten Buchführung ein Blick auf die realen Vermögensverhältnisse des Landes gelegt werden.
Ministerpräsident Horst Seehofer hat angekündigt, Bayern bis zum Jahr 2030 schuldenfrei zu machen. Die Fraktion der FDP hat nicht nur zugestimmt, sondern will dieses ehrgeizige Ziel noch früher erreichen. Dazu ist es aber notwendig, die Schuldenhöhe genau zu kennen, was mit dem kameralistischen System nicht möglich ist.
Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten werden durch Doppik nicht nur verbessert, sondern sie sorgt auch dafür, dass politisch veranlasste Aussagen verbindlich nachprüfbar werden. Mit dem angestrebten Schuldenabbau und der Energiewende sind zwei Großprojekte eingeleitet, die in ihrer finanziellen Auswirkung ernsthaft überprüfbar sein müssen.