Justizministerium fehlt Praxisnähe

Die Liberalen Senioren Bayern haben in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beantragt, die Altersgrenzen für die Berufung von Schöffen im Gerichtsverfassungsgesetz von 1975 aufzuheben.

Die Antwort des Ministeriums kam prompt; man werde den Antrag derzeit nicht weiterverfolgen. Begründung: Das Schöffenamt stellt in geistiger und körperlicher Hinsicht besonders hohe Anforderungen. Ältere Menschen sind diesen Erfordernissen, besonders bei langen Sitzungstagen mit komplexen Strafverfahren vielfach nicht gewachsen.

Horst Friedrich, Landesvorsitzender der Liberalen Senioren Bayern und Dr. Michael Büssemaker, Landesgeschäftsführer: „Die Ausgrenzung der älteren Generation für bestimmte Ehrenämter geht weiter. Mehr Praxisnähe der Bediensteten im Ministerium wäre wünschenswert. Auch scheint sich im Ministerium ein gewisser Steinzeiteindruck über Senioren breit zu machen. 2021 machen wir einen neuen Anlauf; dies mit erweiterten Argumenten“.