Seniorenpolitik: Altersobergrenzen sind diskriminierend

Die Liberalen Senioren Bayern und der FDP-Bezirksverband Schwaben verfolgen derzeit eine Herkules-Aufgabe - die Altersgrenzen für ehrenamtliches und berufliches Engagement in vielen Bereichen zu lockern und flexibler zu gestalten.
Nach aktuellen Statistiken sind 17 Mio. Bürgerinnen und Bürger älter als 65 Jahre (21 % der Bevölkerung). Davon engagieren sich etwa ein Fünftel ehrenamtlich in Vereinen, Kirchen, im Umweltschutz, in Service-Organisationen und in der Politik.
Stephan Thomae, MdB und Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Schwaben und Horst Friedrich, Landesvorsitzender der Liberalen Senioren Bayern: „Eine der wichtigsten tragenden Säulen unserer Gesellschaft ist das Ehrenamt. Ältere Menschen bringen Lebens- und Berufserfahrung mit; sie kommen vielfach aus Führungspositionen und fühlen sich fit genug, noch einmal durchzustarten“.
Ehrenamtliche Tätigkeiten unterliegen teilweise erheblichen Altersbeschränkungen durch Bundes- und Landesgesetzgebung. Grenzwerte wurden häufig im letzten Jahrhundert festgelegt; die Einstellung und die Gesundheit älterer Menschen hat sich seitdem extremst verändert.
Dr. Michael Büssemaker, Vorsitzender der Liberalen Senioren Schwaben und Andrea Kneißl, Fachfrau für Sachverständigenleistungen nennen Beispiele aus dem Ehrenamt: Altersobergrenzen für Schöffen, für den aktiven Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr, Ausübung von Vormundschaften oder bei Hilfeleistungen von Frauen im Katastrophenschutz.
Gisela Bock, Ehrenvorsitzende der Liberalen Senioren Bayern verweist darauf, dass diese vielfältigen Anliegen in der Vergangenheit bereits mehrfach, nach einstimmigem Beschluss, der Bayerischen Staatsregierung vorgetragen wurden.
Für die Liberalen Senioren wurden die Höchstaltersgrenzen ausgerichtet auf die Vermutung der körperlichen und geistigen Belastbarkeit. Für Büssemaker gibt es keine Unfähigkeit, die mit dem schlichten Alter zu begründen ist.
Kneißl: „Wie im Ehrenamt möchte ich auch eine Lockerung der Altersgrenzen im beruflichen Alltag erwirken. Hier nenne ich stellvertretend das Beispiel, dass Sachverständige bei Gerichten nur bis zum 68. Lebensjahr zugelassen sind“.
Wenn die Liberalen Senioren Bayern, zusammen mit dem FDP-Bezirksverband Schwaben jetzt das Paket „Altersobergrenzen flexibler gestalten“ durch Anträge und Anfragen aufschnüren, ist dies der Anfang eines langen Prozesses. Nur wenige Fälle liegen in der Zuständigkeit der Bundesregierung; die meisten Fälle sind Länderangelegenheiten in der Kompetenz verschiedener Ministerien.